Zollabfertigung

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Die Ankunft muss mindestens eine Stunde vor der Landung und der Abflug mindestens 30 Minuten vor dem Abflug elektronisch über ein entsprechendes online auszufüllendes Formular mitgeteilt werden.

Dieses Formular muss unter Angabe aller persönlichen Daten sowie der Gepäckinformationen der Passagiere vollständig ausgefüllt werden.

Da Extra-Schengen-Flüge pflichtgemäss kontrolliert werden müssen, muss die Ankündigung mindestens eine Stunde vor der Landung und eine Stunde vor dem Abflug erteilt werden.

Das mit dem Gepäck beauftragte Unternehmen bzw. das Transportunternehmen ist dafür verantwortlich, dass diese Daten sowie jegliche Änderungen (Piloten, Passagiere, Flugzeug) dem Betreiber des Flughafens Les Eplatures mitgeteilt werden.

Flugzeuge, die aus dem Ausland kommen, um in der Schweiz repariert zu werden, müssen im Veredelungsverkehr behandelt werden. Für Les Eplatures wurde ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Die Person, die für das Ausfüllen der Ankunftsmeldung des Flugzeugs verantwortlich ist, muss auch die Meldung Aktiver Veredelungsverkehr Luftfahrzeug ausfüllen und zusammen mit der Ankunftsmeldung per E-Mail versenden.

Immatrikulierte Flugzeuge, die die Schweiz verlassen, um im Ausland repariert zu werden, müssen im Veredelungsverkehr behandelt werden. Die Person, die für das Ausfüllen der Abmeldung des Flugzeugs verantwortlich ist, muss auch die Meldung Passiver Veredelungsverkehr Luftfahrzeug ausfüllen und zusammen mit der Abmeldung per Mail versenden.

Der Betreiber des Flughafens Les Eplatures ist für die Kontrolle der Übermittlung der Daten an die Schweizer Zollbehörden verantwortlich sowie für die Überwachung von Flugänderungen (Verspätungen, frühere Ankunft oder Flugstornierung).

Falls die Vorabankündigungszeiten nicht eingehalten werden oder die übermittelten Daten nicht vollständig sind, wird das Flugzeug einschliesslich Passagiere vom Betreiber des Flughafens Les Eplatures bis zur Freigabe durch die Schweizer Zollbehörden blockiert.

Zur Ankündigung von jeglichen grenzüberschreitenden Flügen ist die E-mail-Adresse douane@leseplaturesairport.ch zu verwenden.

Bei Fragen zu oder Problemen mit diesem Verfahren oder dem Formular rufen Sie uns bitte gerne unter der folgenden Telefonnummer an: +41 (0)32 925 97 97